Motivation

Eine der Herausforderungen an die Zukunft der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie stellt die ästhetische Gesichtschirurgie dar, da sich immer mehr Menschen ästhetisch-chirurgischen Eingriffen unterziehen. Gerade die Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sind prädestiniert dafür, ästhetisch-chirurgische Eingriffe im Gesicht durchzuführen. Sie besitzen eine hohe fachliche Qualifikation mit einer differenzierten Kenntnis der Anatomie und Funktion des gesamten Gesichtsbereiches. Für ästhetisch intendierte Eingriffe müssen jedoch die gleichen Qualifikationen wie für medizinisch notwendige Heilbehandlungen gelten. Zur Qualitätssicherung der fachlichen Standards bietet die Europäische Fortbildungsakademie für Medizin und Zahnmedizin (EFMZ) an der Universität Witten/Herdecke (UWH) seit Herbst 2010 den weiterbildenden Masterstudiengang Ästhetische Gesichtschirurgie (M.Sc.) an, der aus der bisher schon erfolgreich durchgeführten zertifizierten Fortbildungsserie der DGMKG entwickelt wurde.

Zulassungskriterien

Die Zulassung zum Masterstudiengang setzt eine abgeschlossene Weiterbildung als Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie voraus.

Fortbildungsanforderungen

Die Dauer des Masterstudiengangs beträgt 24 Monate und umfasst ca. 350 Präsenzstunden. Diese teilen sich auf 13 Wochenendkurse mit zwei bis drei Präsenztagen, sechs Hospitationstagen und zwei Supervisionen auf. Die Prüfungen werden am Ende eines jeden der neun Module abgenommen. Zum erfolgreichen Abschluss des Curriculums ist eine Masterthesis erforderlich, die bereits während des Studiums angefertigt werden kann.

Fortbildungsorte

Die Wochenendkurse werden hauptsächlich in der Klinik oder Praxis der Referenten durchgeführt, also in unterschiedlichen Städten in Deutschland. Dies fördert die Praxisnähe und erlaubt praxisorientierte Operationsdemonstrationen. Die anatomischen Übungen sind an der Universität Düsseldorf vorgesehen.

Hospitationen

Sechs Hospitationstage werden in verschiedenen Kliniken und Praxen absolviert. Dadurch wird den Kursteilnehmern ein möglichst breites Spektrum an Praxisfällen demonstriert.

Supervisionen

Aus haftpflichtrechtlichen Gründen müssen die Supervisionen in der Praxis oder Klinik des jeweiligen Kursteilnehmers erfolgen. Vorgesehen sind zwei Supervisionen für jeden Kursteilnehmer. Bei den Supervisionen sollen die Kursteilnehmer selbstständig Eingriffe der ästhetischen Gesichtschirurgie unterschiedlichen Schweregrades unter Aufsicht eines erfahrenen Referenten vornehmen. Operiert werden Patienten der Kursteilnehmer, in deren Operationsräumen/Kliniken.

Prüfungen

Es sind studienbegleitende Prüfungen nach Abschluss jedes Moduls sowie die Erarbeitung einer Masterthesis vorgesehen.

Studiengebühren

Der Studiengang ist an einer deutschen medizinischen Fakultät durch AQAS (Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen) auf Grund der verliehenen Berechtigung des Akkreditierungsrates (Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen der Bundesrepublik Deutschland) offiziell akkreditiert. Sein Abschluss berechtigt zur Führung des akademischen Grades Master of Science. Das modulare und innovative Konzept des Studienganges erlaubt eine Anerkennung von Vorleistungen und ermöglicht hiermit eine Reduktion der Studiengebühr von 24.800 € auf 18.800 €.

Hinzu kommen die Kosten für die Supervisionen. Hierfür sind von den Kursteilnehmern 250 € pro Stunde plus Reisekosten an den Supervisor zu zahlen.

Schildfähigkeit

Nach Abschluss des Studiengangs erhalten die Teilnehmer das Diploma Supplement (Abschlusszertifikat) der Universität Witten/Herdecke und können den Titel Master of Science Ästhetische Gesichtschirurgie (M.Sc.) tragen.

Fortbildungspunkte

Die Fortbildung wird nach Richtlinien der BÄK und der BZÄK bepunktet, für alle Kurseinheiten werden Fortbildungspunkte beantragt.

Studiengangsleitung

Prof. Dr. Dr. Heinz G. Bull, Düsseldorf
Dr. Dr. Matthias Quarta, Herborn (Stellvertretung)